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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des lector.ai Cloudservices

Stand: 25. September 2025

1 Allgemeines

lector.ai GmbH betreibt im Internet unter der Domain "app.lector.ai" eine über das Internet nutzbare Softwareanwendung zur Dokumentenverarbeitung mit Hilfe von KI (im Folgenden: Dienst). Anbieter des Dienstes ist lector.ai GmbH, Konsul-Smidt-Straße 8p, 28217 Bremen (im Folgenden: Anbieter). Diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen, zwischen dem Nutzer und dem Anbieter. Abweichende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Lector Plattform

Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die Bereitstellung des Dienstes zur Nutzung der Funktionalitäten an den Nutzer. Der Leistungsumfang umfasst grundsätzlich die Möglichkeit, Dokumente über unterschiedliche Kanäle (u. a. die Nutzeroberfläche) hochzuladen, durch KI verarbeiten zu lassen und die Ergebnisse über Standardschnittstellen in eigene Systeme zurückzuspielen.

Der Nutzer hat die Möglichkeit, den Dienst frei zu konfigurieren. Die Einhaltung rechtlicher Vorschriften bei der Verarbeitung von Dokumenten obliegt ausschließlich dem Nutzer.

Der Anbieter stellt Speicherplatz für die Speicherung von Dokumenten und extrahierten Daten entsprechend dem vereinbarten Speicherkontingent (gemäß SLA oder Preisliste) zur Verfügung. Bei einer Überschreitung des vereinbarten Speicherplatzes, die länger als 30 Tage andauert, behält sich der Anbieter das Recht vor:

  1. den Nutzer zu kontaktieren und eine Reduzierung des Speicherbedarfs zu verlangen,
  2. zusätzlichen Speicherplatz nach vorheriger Ankündigung in Rechnung zu stellen, oder
  3. bei fortgesetzter übermäßiger Nutzung und nach erfolgloser Aufforderung zur Reduzierung den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Der Anbieter wird dem Nutzer bei drohender Überschreitung des vereinbarten Speicherkontingents mit einer Frist von mindestens 30 Tagen informieren und Gelegenheit zur Reduzierung geben, bevor Maßnahmen ergriffen werden.

2.2 Hybrid-LLM-Dienste

Der Anbieter bietet als Ergänzung zu den On-Premise-Lizenzen Hybrid-LLM-Dienste an, die es Nutzern ermöglichen, ausgewählte Cloud-basierte KI-Modelle in ihrer lokalen Lector-Installation zu nutzen.

3 Leistungsumfang

Der Hybrid-LLM-Dienst umfasst:

Die Kommunikation erfolgt verschlüsselt zwischen dem lokalen LLM-Router und dem zentralen Lector Cloud LLM-Router. Es werden keine Inhaltsdaten zwischengespeichert; es werden ausschließlich Metadaten für Abrechnungszwecke gespeichert (z. B. Anzahl der Requests, Anzahl der Token).

4 Datenschutz und Compliance

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten über Hybrid-LLM-Dienste gelten die Datenschutzbestimmungen der ausgewählten Anbieter. Die detaillierten Datenschutzbestimmungen sind der Anlage 3 des AVV zu entnehmen.

Der Nutzer bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für alle über die Hybrid-LLM-Dienste verarbeiteten Daten. Der Anbieter fungiert als Auftragsverarbeiter für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur, während der LLM-Anbieter als Unterauftragsverarbeiter für die KI-Modell-Verarbeitung agieren.

5 Verfügbarkeit und Service Level

Die Verfügbarkeit der Hybrid-LLM-Dienste ist abhängig von:

Der Anbieter gewährleistet die Verfügbarkeit der bereitgestellten Zugangsdaten und der technischen Konfiguration. Ausfälle der KI-Dienste des ausgewählten Anbieters oder der Internetverbindung des Nutzers liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.

6 Abrechnung und Limits

Die Abrechnung erfolgt nach den in der Hybrid-Preisliste definierten Paketen (Hybrid S, M, L, Enterprise). Die monatlichen Limits umfassen KI-Seitenaufrufe und Stundenlimits. Bei Überschreitung der inkludierten Kontingente werden zusätzliche Nutzungen gemäß Preisliste berechnet.

Der Anbieter behält sich vor, bei außergewöhnlich hohen Nutzungsvolumen oder missbräuchlicher Verwendung die Zugriffe temporär zu beschränken oder den Hybrid-LLM-Dienst zu kündigen.

7 Kündigung und Datenverarbeitung

Bei Kündigung des Hybrid-LLM-Dienstes werden die bereitgestellten API-Zugänge deaktiviert. Eine Datenverarbeitung über die Hybrid-LLM-Dienste ist dann nicht mehr möglich. Lokal auf den Servern des Nutzers gespeicherte Konfigurationsdaten können vom Nutzer selbständig entfernt werden.

8 Vertragsschluss

Die Nutzung des Dienstes ist nur im Rahmen eines Nutzungsvertrages möglich. Das Entgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen. Die Preisgestaltung kann je nach gewähltem Paket unterschiedliche Komponenten umfassen, einschließlich Grundgebühren und nutzungsbasierten Abrechnungen, wobei in bestimmten Tarifen (wie Free Tier oder individuellen Enterprise-Angeboten) einzelne Preiskomponenten entfallen können.

9 Nutzungsbefugnis und Rechte

Der Anbieter räumt dem Nutzer das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, den Dienst während der Laufzeit des Vertrages für eigene Unternehmenszwecke zu nutzen.

10 Ausschluss von Vertragspartnern

Die Nutzung des Dienstes ist für gesetzliche Krankenkassen in Deutschland ausgeschlossen. Der Anbieter behält sich vor, Nutzungsanfragen von gesetzlichen Krankenkassen abzulehnen und bestehende Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen außerordentlich zu kündigen, sollte sich nachträglich herausstellen, dass es sich bei dem Vertragspartner um eine gesetzliche Krankenkasse handelt.

11 Bereitstellung des Dienstes und Wartung

Der Dienst wird dem Nutzer mit Registrierung bzw. ab Einrichtung durch lector.ai bereitgestellt. Der Anbieter ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes zu gewährleisten. Detaillierte Verfügbarkeitsziele und Service-Level-Vereinbarungen sind in den jeweiligen SLA-Dokumenten oder Paketbeschreibungen festgelegt.

lector.ai wird regelmäßige Wartungen an seinem Dienst ausführen. Die Wartungen und Updates werden außerhalb der typischen Geschäftszeiten, also Werktags 18 Uhr bis 22 Uhr oder am Wochenende stattfinden. Üblicherweise werden größere Updates in einem Vierwochenzyklus eingespielt. Geplante Updates oder Wartungsaktivitäten, die den Betrieb außerhalb der Geschäftszeiten beeinträchtigen, werden mit einer Vorlaufzeit von 5 Werktagen per E-Mail angekündigt.

Bei kritischen Ausfällen reagiert der Anbieter entsprechend den in den jeweiligen SLA-Dokumenten festgelegten Reaktionszeiten und geht in die unverzügliche Behebung der Ursache. Kritische Ausfälle sind Ausfälle des gesamten Systems oder wesentlicher Teile davon, sodass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist. Bei einem kritischen Ausfall wird der Nutzer unverzüglich über geeignete Kommunikationswege benachrichtigt.

In regelmäßigen Abständen (mehrmals täglich) werden systemweite Backups durch den Cloud-Dienstleister durchgeführt. Diese Backups können bei Bedarf für das Recovery Management genutzt werden, um im Falle eines Datenverlustes oder einer nicht behebbaren Fehlfunktion das System wiederherzustellen.

12 Bereitstellung von KI-Modellen

Die Auswahl der verfügbaren Modelle wird vom Anbieter festgelegt.

Der Anbieter informiert den Nutzer beim Entfernen von Modellen mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen. Der Anbieter darf Modelle nur entfernen, wenn ein gleich- oder höherwertiges Modell (gemäß https://huggingface.co/spaces/lmarena-ai/chatbot-arena-leaderboard) für den gleichen Preis verfügbar ist.

Wird seitens des Anbieters auf ein anderes Modell umgestellt, so erfolgt die Umstellung für den Nutzer preisneutral.

Der Anbieter ist bestrebt, stets Modelle mit hoher Leistungsfähigkeit und zeitgemäßer Qualität für die Dokumentenverarbeitung bereitzustellen. Die Bewertung der Modellqualität orientiert sich an branchenüblichen Standards und Leistungsvergleichen.

Ausgeschlossen sind Modellentfernungen durch einen Unterauftragnehmer des Anbieters, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.

13 Nutzung der Daten

Der Anbieter verwendet die Daten des Nutzers ausschließlich für die Verarbeitungsschritte des Nutzers. Die Daten werden explizit nur für die Verbesserung der Arbeitsschritte des Nutzers eingesetzt und werden nicht für das Training oder die Verbesserung von anderen Modellen oder Arbeitsschritten genutzt.

13.1 Prompts und Dokumentenklassen-Beschreibungen

Hinweis: Die nachstehenden Regelungen betreffen ausschließlich „Prompts und Konfigurationen“ im Sinne dieses Abschnitts. § 8 (Nutzung der Daten) hinsichtlich der vom Nutzer hochgeladenen Dokumentinhalte bleibt unberührt.

  1. Eigentum und Ableitungen: Sämtliche vom Nutzer erstellten oder eingebrachten Prompts, Prompt‑Vorlagen, Beschreibungen von Dokumentenklassen, Extraktions‑ und Klassifikationskonfigurationen sowie vergleichbare fachliche Spezifikationen (zusammen „Prompts und Konfigurationen“) verbleiben im Eigentum bzw. in den Rechten des Nutzers. An vom Anbieter erstellten anonymisierten, abstrahierten Ableitungen, die keine Unternehmensbezüge, personenbezogenen Daten oder sonstige vertrauliche Informationen enthalten und aus denen keine Rückschlüsse auf den konkreten Nutzer möglich sind („abgeleitete Templates/Best Practices“), stehen die Rechte dem Anbieter zu.
  2. Lizenz zur Diensterbringung und Analyse: Der Nutzer räumt dem Anbieter für die Laufzeit des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, Prompts und Konfigurationen zu verarbeiten (einschließlich Ausführung, Speicherung, Caching), sowie diese manuell oder automatisiert einzusehen und zu analysieren, und zwar zur Erbringung, zum Betrieb, zur Sicherheit und Qualitätssicherung des Dienstes sowie zur Ableitung anonymisierter Best‑Practices und Templates. Diese Rechte betreffen ausschließlich Prompts und Konfigurationen; eine Nutzung von Dokumentinhalten zu vorgenannten Zwecken erfolgt nicht. Eine Nutzung zur Verbesserung allgemeiner (mandantenübergreifender) KI‑Modelle oder zur Ableitung nicht anonymisierter generischer Funktionen für andere Kunden erfolgt ohne ausdrückliche Zustimmung nicht.
  3. Template‑Bibliothek (anonymisiert): Der Anbieter darf aus Prompts und Konfigurationen generische, anonymisierte und abstrahierte Templates, Beschreibungen und Best‑Practice‑Beispiele entwickeln und in einer allgemein zugänglichen oder produktinternen Template‑Bibliothek bereitstellen, ohne dass es einer individuellen Zustimmung bedarf, sofern diese Inhalte in dem vorstehenden Sinne anonymisiert/abstrahiert sind und keine Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten offenlegen. Die Veröffentlichung unveränderter oder nur unwesentlich veränderter Prompts und Konfigurationen des Nutzers erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung (Opt‑In).
  4. Anonymisierung & Abstraktion: Der Anbieter wird Unternehmensbezüge, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse entfernen oder hinreichend abstrahieren, sodass keine Rückschlüsse auf den konkreten Nutzer oder dessen Kunden/Lieferanten gezogen werden können. Der Anbieter dokumentiert die verwendeten Anonymisierungs-/Abstraktionskriterien in angemessenem Umfang.
  5. Widerspruch (Opt‑Out) für die Zukunft: Der Nutzer kann der Verwendung seiner Prompts und Konfigurationen zur Ableitung künftiger anonymisierter Templates/Best Practices jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bereits veröffentlichte anonymisierte Templates/Best Practices bleiben hiervon unberührt, soweit deren Entfernung für den Anbieter unzumutbar ist oder diese bereits von anderen Nutzern produktiv verwendet werden; in diesem Fall wird der Anbieter auf Wunsch künftig keine Aktualisierungen aus den Prompts und Konfigurationen des widersprechenden Nutzers mehr vornehmen.
  6. Vertraulichkeit & Datenschutz: Vertraulichkeits‑ und Datenschutzregelungen (insbesondere §§ 12–15) bleiben unberührt. Der Anbieter wird ohne ausdrückliche Zustimmung keine Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten aus Prompts und Konfigurationen für andere Mandanten offenlegen.

14 KI-Qualität

Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Qualität der Ergebnisse der Künstlichen Intelligenz (KI).

Sofern der Anbieter die Erstellung und/oder den Einsatz von Systemen mit KI anbietet, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass moderne KI-Systeme ihre Vorhersagen mit unterschiedlichen Zuverlässigkeitswerten ausgeben und dass sie dabei nie 100% aller Daten korrekt bewerten werden.

Die Vorschläge eines KI-Systems ergeben sich unter anderem aus den verwendeten Beispieldaten, aus denen komplexe nicht-lineare Regeln gelernt werden, deren Funktionsweise und Ergebnisse im Einzelfall schwer nachvollziehbar sein können. Der Anbieter verwendet die nach dem aktuellen Stand der Technik gebotenen Methoden und Techniken, um jeweils die bestmögliche Zuverlässigkeit und Generalisierung des KI-Systems zu erreichen.

Die Entscheidung und Verantwortung dafür, ob und unter welchen Umständen Entscheidungsvorschläge solcher KI-Systeme durch den Nutzer in seinen Systemen mit oder ohne menschliche Prüfung übernommen werden, liegt beim Nutzer.

15 Entgelt und Zahlung

Das Entgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen. Die Preisgestaltung kann je nach gewähltem Paket unterschiedliche Komponenten umfassen, einschließlich Grundgebühren, Servicegebühren und nutzungsbasierten Abrechnungen, wobei in bestimmten Tarifen einzelne Preiskomponenten entfallen können.

Rabattvereinbarungen, Zahlungsmodalitäten und Kreditregelungen sind in der jeweils gültigen Preisliste oder in individuellen Angeboten festgelegt.

Im Falle eines individuellen Angebots gelten die dort genannten Preise und Konditionen vorrangig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

16 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Nutzer darf den Dienst nur für eigene unternehmerische Zwecke nutzen.

Der Nutzer darf den Dienst nicht für schädliche, unerwünschte, unrechtmäßige oder unlautere Zwecke einsetzen.

Der Nutzer verpflichtet sich, keine automatisierten Massenanfragen zu stellen, die darauf abzielen, das System zu überlasten oder die Verfügbarkeit für andere Nutzer zu beeinträchtigen.

Technische Limits für zum Beispiel Upload-Volumina, API-Aufrufraten und Verarbeitungskapazitäten werden systemseitig durchgesetzt und sind in den jeweiligen Service Level Agreements (SLA) bzw. der technischen Dokumentation in Verbindung mit der jeweils gültigen Preisliste oder individuellen Vereinbarungen spezifiziert.

Der Anbieter behält sich vor, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung den Zugang temporär zu sperren. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsbestimmungen kann der Anbieter den Nutzungsvertrag außerordentlich kündigen.

17 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

17.1 Kostenlose Testphase

Während der kostenlosen Testphase ist der Nutzer gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortlicher, der Anbieter fungiert als Auftragsverarbeiter. Es gilt ein vereinfachter AVV mit folgenden Besonderheiten:

17.2 Kostenpflichtige Nutzung

Bei kostenpflichtiger Nutzung ist der Nutzer gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich und fungiert als Verantwortlicher, während der Anbieter als Auftragsverarbeiter tätig ist. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung, Rechte und Pflichten, insbesondere im Hinblick auf technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, sind im separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt, der integraler Bestandteil dieser AGB ist.

Unterauftragsverhältnisse: Der Anbieter darf Subunternehmer nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Nutzers einsetzen. Ausgenommen hiervon sind die bereits im AVV gelisteten Subunternehmer. Der Anbieter wird den Nutzer rechtzeitig über den geplanten Einsatz neuer Subunternehmer informieren.

Verpflichtung zur Löschung: Nach Beendigung des Nutzungsvertrags wird der Anbieter alle hochgeladenen Daten des Nutzers gemäß den vertraglichen Vereinbarungen löschen oder auf Anfrage an den Nutzer zurückgeben, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

18 Datenspeicherung und Aufbewahrungsfristen

18.1 Datenspeicherung in der kostenlosen Testphase

Während der kostenlosen Testphase werden alle Dokumente und extrahierten Daten automatisch nach 30 Tagen gelöscht. Eine Verlängerung oder Wiederherstellung ist nicht möglich.

18.2 Datenspeicherung in der kostenpflichtigen Nutzung

Der Anbieter speichert die vom Nutzer hochgeladenen Dokumente und daraus extrahierte Daten gemäß der im jeweils gebuchten Paket vereinbarten Speicherfrist. Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Daten automatisch und unwiderruflich gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen.

Systemseitige Sicherungskopien (Backups) werden für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen aufbewahrt und anschließend automatisch gelöscht. Diese Backups dienen ausschließlich der Systemwiederherstellung bei technischen Ausfällen und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, eine vorzeitige Löschung seiner Daten zu beantragen. Eine solche Anfrage ist schriftlich an datenschutz@jaai-group.com zu richten. Der Anbieter wird die Löschung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anfrage durchführen und bestätigen.

Protokolldaten und technische Logs, die für Fehleranalysen, Sicherheitsüberprüfungen und die Abrechnung erforderlich sind, werden für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen aufbewahrt. Diese Daten enthalten keine Dokumentinhalte, sondern lediglich technische Informationen zur Systemnutzung.

19 Vertraulichkeit

Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und sonstigen als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

Der Anbieter wird seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zur Vertraulichkeit verpflichten. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen des Nutzers. Diese Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

20 Sicherheit

Der Anbieter gewährleistet die Sicherheit der Nutzerdaten durch umfassende Verschlüsselung nach höchsten branchenüblichen Standards. Sämtliche Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt. Die Daten werden innerhalb der Plattform streng nach Nutzer getrennt gespeichert.

Der Zugriff auf Nutzerdaten ist streng reglementiert und wird durch ein rollenbasiertes Berechtigungssystem gesteuert. Nur autorisierte Mitarbeiter des Anbieters haben im Rahmen ihrer Aufgaben Zugriff auf die Nutzerdaten. Dies betrifft insbesondere:

Alle Mitarbeiter mit Datenzugriff sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und wurden entsprechend geschult. Der Zugriff wird protokolliert und regelmäßig überprüft.

Der Anbieter stellt sicher, dass Nutzerdaten nur im erforderlichen Umfang und nur für die vereinbarten Zwecke zugänglich sind. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Nutzers und aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen der Auftragsverarbeitung.

Die detaillierten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten sind im Auftragsverarbeitungsvertrag dokumentiert und werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst.

21 Haftung und Gewährleistung

21.1 Inhalte

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Inhalte, die der Nutzer auf der Plattform hochlädt und verarbeitet. Die Haftung für die datenschutzkonforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten liegt beim Nutzer als Verantwortlicher gemäß DSGVO. Im Rahmen der Auftragsverarbeitung gemäß dem AVV beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf Verstöße gegen die vertraglichen Pflichten als Auftragsverarbeiter, die sich direkt auf die Einhaltung der DSGVO beziehen.

21.2 Allgemeine Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

21.3 Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist zudem begrenzt auf die Höhe des vom Nutzer gezahlten Jahresentgelts.

21.4 Folgeschäden

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

21.5 Schäden durch fehlerhafte KI-Auslese

Der Anbieter haftet nicht für fehlerhafte KI-Ausleseergebnisse. Der Anbieter haftet insbesondere nicht bei Veränderung der KI-Auslesequalität durch Änderungen der Modelle oder der Prompts. Der Nutzer hat die Pflicht, alle KI-Ergebnisse selbst zu überprüfen.

21.6 Verfügbarkeit und Service Level

Die Verfügbarkeitsziele und detaillierten Service-Level-Vereinbarungen sind in den jeweiligen SLA-Dokumenten oder individuellen Vereinbarungen festgelegt. Bei Nichterreichung der vereinbarten Verfügbarkeitsziele gelten die in den entsprechenden SLA-Dokumenten definierten Kompensationsregelungen.

21.7 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist der Anbieter berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

21.8 Datensicherung

Der Nutzer ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Bei Datenverlust ist die Haftung des Anbieters auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre.

21.9 Verjährung

Ansprüche des Nutzers verjähren nach einem Jahr ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch nach zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

21.10 Gesetzliche Rechte

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

21.11 Kostenlose Testphasen

Für Nutzer, die den Dienst im Rahmen einer kostenlosen Testphase nutzen, gilt: Der Anbieter übernimmt für die kostenlose Testphase keinerlei Gewährleistung oder Garantien hinsichtlich der Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Fehlerfreiheit, KI-Qualität oder Eignung des Dienstes für bestimmte Zwecke. Die Nutzung während der Testphase erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die kostenlose Testphase jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden, einzuschränken oder zu modifizieren. Diese Einschränkungen gelten ausschließlich für die kostenlose Testphase und nicht für kostenpflichtige Nutzungsverträge.

Die automatische Löschung aller Daten nach 30 Tagen sowie die in § 3.1 genannten Funktionseinschränkungen dienen der Risikominimierung und dem Datenschutz während der Testphase.

22 Premium SLA

Der folgende Abschnitt gilt, wenn der Nutzer einen Premium SLA gebucht hat. Ziel des Premium SLA ist es, den Nutzern eine effiziente Nutzung der Software zu ermöglichen, indem umfassender Support bereitgestellt wird. Alle Anfragen, die über diesen Kanal laufen, werden zu den in der Preisliste aufgeführten Preisen abgerechnet.

22.1 Überblick über den Service

lector.ai verpflichtet sich, den Nutzern einen reaktionsschnellen und kompetenten Support zu bieten, um ihre Erfahrung zu verbessern und Anfragen oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zu klären.

22.2 Supportumfang

Der Support, der im Rahmen dieser Vereinbarung angeboten wird, umfasst:

Dieses SLA deckt nicht ab:

22.3 Support-Kanäle

Benutzer können Probleme melden oder Support anfordern über:

Zugang zum Ticketsystem erhalten alle zahlenden Nutzer. Bei Anfragen, die sich nicht auf funktionale Störungen oder Fehler in der lector.ai Plattform beziehen, erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, die Bearbeitung dieser Anfrage gemäß der aktuellen Preisliste zu vergüten.

22.4 Support-Zeiten

Der Support steht von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten werden am nächsten Arbeitstag bearbeitet.

22.5 Verantwortlichkeiten des Nutzers

Der Nutzer ist dafür verantwortlich:

23 Reseller-Bedingungen

Diese Bestimmungen gelten ergänzend für Unternehmen, die als Reseller des lector.ai Cloudservices auftreten. Als Reseller gilt, wer den lector.ai Cloudservice als Teil seines eigenen Angebots an Dritte (Endnutzer) vertreibt oder in seine eigenen Produkte integriert.

23.1 Status des Resellers

Der Reseller handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist nicht berechtigt, im Namen des Anbieters aufzutreten oder den Anbieter rechtlich zu vertreten. Der Reseller kann jedoch bei entsprechender Vereinbarung die White-Label-Option nutzen, um den Service unter seinem eigenen Markennamen anzubieten.

23.2 Pflichten des Resellers

Der Reseller verpflichtet sich:

  1. Die Produkte und Dienstleistungen des Anbieters fachgerecht zu vermarkten
  2. Nutzer bzw. Endnutzer über den tatsächlichen Funktionsumfang und die Beschränkungen des Services wahrheitsgemäß zu informieren
  3. Bei Option 2 (Weiterverkauf) einen ersten Support-Level für seine Endnutzer bereitzustellen
  4. Alle Marketingmaterialien und -aussagen im Zusammenhang mit dem lector.ai Cloudservice vorab mit dem Anbieter abzustimmen
  5. Die Mindestabnahmemengen gemäß Reseller-Vereinbarung einzuhalten
  6. Jährliche Schulungen zu absolvieren, um Produktkenntnisse aktuell zu halten

23.3 Vertragsverhältnisse

Der Vertrag über die Nutzung des lector.ai Cloudservices kommt je nach Vereinbarung entweder:

  1. Direkt zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande, wobei der Reseller als Vermittler auftritt und eine Provision erhält, oder
  2. Zwischen dem Endnutzer und dem Reseller, wobei der Reseller den Service vom Anbieter bezieht und an seine Endnutzer weitervertreibt

Im Fall von Option 1 gelten diese AGB unmittelbar für das Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Im Fall von Option 2 ist der Reseller verpflichtet, mit seinen Endnutzern Vereinbarungen zu treffen, die mindestens den Schutzstandard dieser AGB gewährleisten, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und Vertraulichkeit.

23.4 Abrechnungsmodell

Option 1 (Vermittlung): Der Anbieter rechnet direkt mit dem Nutzer ab. Der Reseller erhält eine Vermittlungsprovision gemäß der separaten Reseller-Vereinbarung.

Option 2 (Weiterverkauf): Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Anbieter und dem Reseller. Der Reseller ist für die Abrechnung mit seinen Endnutzern selbst verantwortlich. Die genauen Konditionen, einschließlich Rabattstrukturen, werden in einer separaten Reseller-Vereinbarung festgelegt.

23.5 Support und Wartung

Option 1 (Vermittlung): Der Anbieter stellt den direkten Support für die Nutzer bereit. Der Reseller kann bei Supportanfragen als Ansprechpartner fungieren und diese an den Anbieter weiterleiten.

Option 2 (Weiterverkauf): Der Reseller stellt den First-Level-Support für seine Endnutzer bereit. Bei technischen Problemen, die der Reseller nicht lösen kann, steht der Anbieter dem Reseller als Second-Level-Support zur Verfügung. Der direkte Support des Anbieters für Endnutzer des Resellers ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache vorgesehen.

23.6 Support-Kontingent

Der Reseller kann beim Anbieter ein Support-Kontingent beauftragen, um ihn bei Second-Level Support Fällen zu unterstützen. Preise und Konditionen sind auf Anfrage erhältlich.

23.7 Kündigung des Reseller-Status

Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Reseller-Status zu kündigen, wenn:

  1. Der Reseller gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt
  2. Der vereinbarte Mindestumsatz über einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Monaten nicht erreicht wird
  3. Der Reseller in einer Weise auftritt, die dem Ruf des Anbieters schaden könnte

Bei Kündigung des Reseller-Status werden bestehende Verträge weiterhin entsprechend der vereinbarten Laufzeiten bedient. Bei Option 1 (Vermittlung) laufen die Nutzerverträge direkt mit dem Anbieter weiter. Bei Option 2 (Weiterverkauf) sind die Endnutzerverträge vom Reseller zu bedienen oder ordnungsgemäß zu übertragen.

24 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag über die Nutzung des Dienstes beginnt mit der Annahme eines Service Angebotes oder der selbständigen Registrierung und läuft für die Dauer des Nutzungsverhältnisses. Der Vertrag kann, falls nicht anders durch das Angebot bzw. die gebuchten Pakete ausgezeichnet, von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Vertragsende werden sämtliche personenbezogenen Daten des Nutzers, die durch den Dienst verarbeitet wurden, gemäß den Regelungen im AVV gelöscht.

25 Limits bei der Verarbeitung

Bei der Verarbeitung gelten die im gebuchten Paket aufgeführten Limits. Der Anbieter behält sich das Recht vor, darüber hinaus technische Grenzen für die Nutzung der Verarbeitung festzulegen, um die Systemstabilität und Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Diese Limits können ohne Vorankündigung angepasst werden, wobei der Anbieter bestrebt ist, die Funktionalität im üblichen Rahmen aufrechtzuerhalten.

25.1 Größe der Dokumente und Bilder

Für hochgeladene Dokumente und Bilddateien gelten Größen- und Formatbeschränkungen zur Gewährleistung einer optimalen Systemleistung. Diese Limits können Dateigröße, Seitenanzahl und Bildauflösung umfassen.

Dokumente, die die definierten Limits überschreiten, werden nicht verarbeitet. In solchen Fällen wird empfohlen, die Dateien entsprechend zu komprimieren oder aufzuteilen.

Die genauen technischen Limits für Dokumenten- und Bildgrößen sind in der jeweils aktuellen technischen Dokumentation oder den SLA-Dokumenten festgehalten und können je nach technischer Weiterentwicklung angepasst werden.

25.2 Extraktion

Für die Extraktion von Daten aus Dokumenten gilt eine Begrenzung der maximalen Anzahl von Feldern pro Dokumentenklasse. Diese Begrenzung dient der Sicherstellung einer optimalen Systemleistung und Auslesepräzision. Die exakte Anzahl der maximal extrahierbaren Felder kann je nach technischer Entwicklung variieren und wird in der aktuellen Dokumentation festgehalten.

25.3 Klassifikation

Die Anzahl der möglichen Dokumentenklassen für die Klassifikation ist begrenzt. Diese Begrenzung gilt sowohl für die Gesamtanzahl der Klassen im System als auch für die Anzahl der Klassen, die in einem einzelnen Klassifikationsvorgang berücksichtigt werden können. Die genauen Limits sind in der technischen Dokumentation festgehalten.

25.4 Prompt-Länge und Beschreibungen

Um eine optimale Verarbeitung durch die KI-Modelle zu gewährleisten, existieren Längenbeschränkungen für Prompts und Beschreibungen von Dokumentenklassen. Diese Limits werden durch die technischen Eigenschaften der verwendeten KI-Modelle bestimmt und können sich mit der Weiterentwicklung dieser Modelle ändern.

25.5 Exportierungen

Der Anbieter behält sich vor, die Anzahl gleichzeitiger Exportvorgänge oder das Volumen von Massenexporten für einen einzelnen Nutzer zu begrenzen, um die Systemleistung und Servicequalität für alle Nutzer zu gewährleisten. Bei Bedarf an umfangreichen Datenexporten wird empfohlen, diese vorab mit dem Anbieter abzustimmen.

25.6 Anpassung der Limits

Der Nutzer hat die Möglichkeit, eine Anhebung individueller Limits anzufragen. Der Anbieter wird solche Anfragen prüfen und kann nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren einer Anpassung zustimmen. Eine Anpassung kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

26 Single Sign-On (SSO)

  1. Für den komfortablen und sicheren Zugang zu dem Dienst von lector.ai bietet lector.ai die Möglichkeit zur Anmeldung über Single Sign-On-Verfahren von Drittanbietern an, namentlich [Google und/oder Microsoft].

  2. Bei Nutzung dieser Anmeldemethode werden bestimmte personenbezogene Daten (insbesondere E-Mail-Adresse, Name und Authentifizierungsinformationen) zwischen unserem Dienst und dem jeweiligen Drittanbieter ausgetauscht, um Ihre Identität zu verifizieren und den Zugang zu ermöglichen.

  3. Die Nutzung des Single Sign-On-Verfahrens ist optional. Alternativ können Sie sich auch direkt mit einem Benutzerkonto bei unserem Dienst registrieren.

  4. Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des SSO-Verfahrens die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters zusätzlich Anwendung finden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit diesen vertraut zu machen.

27 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bremen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein integraler Bestandteil dieser AGB, und im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und dem AVV hat der AVV Vorrang.

27.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

27.2 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Elektronische Kommunikation per E-Mail genügt der Schriftform, sofern die Erklärung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder der Absender auf andere Weise zweifelsfrei identifiziert werden kann.