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Datenschutzvereinbarung nach Art. 28 DSGVO

Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag


zwischen

lector.ai GmbH
Konsul-Smidt-Straße 8p
28217 Bremen
- nachfolgend “lector.ai” genannt -

und

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- nachfolgend “Kunde” genannt -

Stand: 29. Juli 2025


Präambel

Der Kunde nutzt den von lector.ai betriebenen internetbasierten Dienst zur Verarbeitung von Dokumenten. In diesem Zusammenhang ist nicht ausgeschlossen, dass der Kunde personenbezogene Daten verarbeitet. Nach Art. 28 DSGVO ist hierfür der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags erforderlich.

Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 DSGVO ist, dass der Kunde lector.ai den Auftrag erteilt. Dieser Vertrag enthält diesen Auftrag des Kunden an lector.ai und regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dieser Datenverarbeitung sowie die sich daraus ergebenden besonderen Pflichten in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit.

Grundsätzlich ist der Kunde für die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich und behält insofern die Herrschaft über die zu verarbeitenden Daten. lector.ai wird den Kunden hierbei in geeigneter Weise unterstützen.

1. Gegenstand, Umfang und Dauer des Auftrags

1.1 Diese Vereinbarung findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem zugrunde liegenden Auftrag in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter von lector.ai oder durch lector.ai beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Kunden in Berührung kommen können. Der Auftrag des Kunden an lector.ai umfasst die in der Anlage 1 wiedergegebenen Arbeiten und/oder Leistungen. Aus der Anlage ergibt sich zudem der Gegenstand der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen.

1.2 Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft für die Dauer des zwischen den Parteien bestehenden Hauptvertrages über Nutzung der Dienstleistungen von lector.ai durch den Kunden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne ist insbesondere dann gegeben, wenn lector.ai gegen Bestimmungen der DSGVO oder gegen Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages verstößt.

1.3 Der Vertrag gilt unbeschadet des vorstehenden Absatzes so lange, wie lector.ai personenbezogene Daten des Kundes verarbeitet (einschließlich Backups).

1.4 Soweit sich aus anderen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und lector.ai anderweitige Abreden zum Schutz personenbezogener Daten ergeben, soll dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorrangig gelten, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

2. Rechte betroffener Personen

2.1 Der Kunde ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich. lector.ai ist verpflichtet, den Kunden bei seiner Pflicht, Betroffenenanfragen nach Art. 12-23 DSGVO zu bearbeiten, zu unterstützen. lector.ai hat dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen, dass die insoweit erforderlichen Informationen unverzüglich an den Kunden erteilt werden, damit dieser insbesondere seinen Pflichten aus Art. 12 Abs. 3 DSGVO nachkommen kann.

2.2 Soweit eine Mitwirkung von lector.ai für die Wahrung von Betroffenenrechten - insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung - durch den Kunden erforderlich ist, wird lector.ai die jeweils erforderlichen Maßnahmen nach Weisung des Kunden treffen. lector.ai wird den Kunden nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten nachzukommen.

3. Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnis des Kunden

3.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist allein der Kunde verantwortlich.

3.2 Der Kunde ist Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch lector.ai. lector.ai steht nach Ziff. 4 c) das Recht zu, den Kunden darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung ist.

3.3 Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. lector.ai wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber lector.ai geltend machen.

3.4 Der Kunde hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber lector.ai zu erteilen. Weisungen können in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen.

3.5 Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Kunden bei lector.ai entstehen, bleiben unberührt.

3.6 Der Kunde informiert lector.ai unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

3.7 Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Kunden geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Kunde für deren Einhaltung verantwortlich.

4. Kontrollbefugnisse des Kunden

4.1 Der Kunde hat das Recht, in Zusammenarbeit mit lector.ai unentgeltlich Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung und insbesondere der in Anlage 2 festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen durch lector.ai in dessen Geschäftsbetrieb während der üblichen Geschäftszeiten zu überzeugen.

4.2 lector.ai ist dem Kunden gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle i. S. d. Absatzes (1) erforderlich ist.

4.3 lector.ai stellt sicher, dass sich der Kunde von der Einhaltung der Pflichten von lector.ai nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. Der Kunde kann nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist die Kontrolle im Sinne des Abs. (1) in der Betriebsstätte von lector.ai zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Der Kunde wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe von lector.ai durch die Kontrollen nicht unverhältnismäßig zu stören. Die Parteien gehen davon aus, dass eine Kontrolle höchstens einmal jährlich erforderlich ist. Weitere Prüfungen sind vom Kunden unter Angabe des Anlasses zu begründen. Im Falle von Vor-Ort-Kontrollen werden der Kunde und lector.ai die entstehenden Aufwände für die Betreuung und Begleitung der Kontrollpersonen vor Ort gesondert vereinbaren.

4.4 Weitere Nachweise solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, können erfolgen durch:

5. Pflichten von lector.ai

5.1 lector.ai verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Kunden, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Europäischen Union oder dessen Mitgliedstaaten, dem lector.ai unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z.B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen Fall teilt lector.ai dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

5.2 Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich ansonsten ausschließlich nach diesem Vertrag und/oder den Weisungen des Kunden. Eine hiervon abweichende Verarbeitung von Daten ist lector.ai untersagt, es sei denn, dass der Kunde dieser schriftlich zugestimmt hat.

5.3 lector.ai verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder Duplikate der personenbezogenen Daten werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt.

5.4 lector.ai sichert im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten die vertragsgemäße Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu. lector.ai sichert zu, dass die für den Kunden verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.

6. Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmern (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO)

6.1 Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Kunden ist lector.ai nur mit Genehmigung des Kunden gestattet, welche schriftlich oder in einem elektronischen Format erfolgen muss. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn lector.ai dem Kunden Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmers mitteilt. Außerdem muss lector.ai dafür Sorge tragen, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt.

6.2 lector.ai ist berechtigt, die in Anlage 3 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang einzusetzen. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Kunde einverstanden.

6.3 lector.ai hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen dem Kunden und lector.ai getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. lector.ai hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. lector.ai wird den Kunden im Falle eines geplanten Wechsels eines Unterauftragnehmers oder bei geplanter Beauftragung eines neuen Unterauftragnehmers rechtzeitig, spätestens aber 2 Wochen vor dem Wechsel bzw. der Neubeauftragung in Textform zu informieren. Der Kunde hat das Recht, dem Wechsel oder der Neubeauftragung des Unterauftragnehmers unter Angabe einer Begründung in Textform binnen 2 Wochen nach Zugang der Information zu widersprechen. Der Widerspruch kann vom Kunden jederzeit in Textform zurückgenommen werden. Im Falle eines Widerspruchs wird lector.ai nach eigenem Ermessen entweder:

  1. auf den Einsatz des geplanten Unterauftragnehmers verzichten und, soweit möglich und wirtschaftlich zumutbar, eine alternative Lösung anbieten; oder

  2. wenn ein Verzicht auf den Unterauftragnehmer für lector.ai nicht möglich ist, besteht für beide Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats. Dieses Sonderkündigungsrecht kann innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung von lector.ai, dass ein Verzicht auf den Unterauftragnehmer nicht möglich ist, ausgeübt werden.

Wenn kein Widerspruch des Kunden binnen zwei Wochen nach Zugang der Information erfolgt, gilt dies als Zustimmung des Kunden zum Wechsel bzw. zur Neubeauftragung des betreffenden Unterauftragnehmers. Auf die Bedeutung seines Schweigens wird der Kunde in der Information gesondert hingewiesen.

6.4 lector.ai hat die Einhaltung der Pflichten der Subunternehmer zu überprüfen, das Ergebnis der Überprüfungen zu dokumentieren und dem Kunde auf Verlangen zugänglich zu machen.

7. Sonstige Pflichten von lector.ai

7.1 lector.ai hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DSGVO; insofern gewährleistet lector.ai insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:

7.1.1 Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und 39 DSGVO ausübt.

Kontaktdaten:

Tel.: +49 421 40887928
E-Mail: <datenschutz@jaai-group.com>

Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

7.1.2 Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO. lector.ai setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. lector.ai und jede lector.ai unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Kunden verarbeiten, einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sind auch in diesem Fall sicherzustellen.

7.1.3 Der Kunde und lector.ai arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.

7.1.4 Die unverzügliche Information des Kunden über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung bei lector.ai ermittelt.

7.1.5 Soweit der Kunde seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung bei lector.ai ausgesetzt ist, hat ihn lector.ai nach besten Kräften zu unterstützen.

7.1.6 lector.ai kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.

7.1.7 Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Kunden im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 4 dieses Vertrages.

7.1.8 lector.ai unterstützt den Kunden in seinem Verantwortungsbereich und soweit möglich im Rahmen bestehender Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen und stellt ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevanten Informationen unverzüglich zur Verfügung.

7.1.9 Soweit der Kunde zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtet ist, unterstützt ihn lector.ai unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen. Gleiches gilt für eine etwaig bestehende Pflicht zur Konsultation der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

7.2 Dieser Vertrag entbindet lector.ai nicht von der Einhaltung anderer Vorgaben der DSGVO.

7.3 Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

7.4 Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Kunde – spätestens mit Beendigung des Hauptvertrags – hat lector.ai sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, zu löschen. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.

7.5 Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch lector.ai entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. lector.ai kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Kunden übergeben.

8. Technisch-organisatorische Maßnahmen

8.1 lector.ai hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Kunden zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Kunden werden die dokumentierten Maßnahmen als Anlage 2 Grundlage des Auftrages. Soweit eine Prüfung/ein Audit des Kunden einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

8.2 lector.ai hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DSGVO, insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme von lector.ai. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen.

8.3 lector.ai ist verpflichtet, die in Anlage 2 vereinbarten Maßnahmen während der gesamten Vertragslaufzeit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen.

8.4 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es lector.ai gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen muss lector.ai dem Kunden in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) mitteilen.

9. Protokoll bei Datenschutzverletzungen

9.1 Meldung von Datenschutzverletzungen: lector.ai ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich und, soweit möglich, spätestens 48 Stunden nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen. Die Meldung muss mindestens Folgendes enthalten:

9.1.1 Eine Beschreibung der Art der Datenschutzverletzung, einschließlich, soweit möglich, der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze.

9.1.2 Den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle, bei der weitere Informationen eingeholt werden können.

9.1.3 Eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Datenschutzverletzung.

9.1.4 Eine Beschreibung der von lector.ai ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Datenschutzverletzung, einschließlich, soweit zutreffend, Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

9.2 Abmilderungsmaßnahmen: lector.ai hat alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Datenschutzverletzung zu mildern und weitere Verletzungen zu verhindern.

9.3 Dokumentation: lector.ai hat alle Datenschutzverletzungen zu dokumentieren, einschließlich der damit zusammenhängenden Fakten, ihrer Auswirkungen und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Diese Dokumentation muss es dem Kunden ermöglichen, die Einhaltung dieser Klausel zu überprüfen.

10. Streitbeilegung

10.1 Gütliche Einigung: Im Falle eines Streits, der sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt, werden die Parteien zunächst versuchen, den Streit gütlich durch Verhandlungen beizulegen.

10.2 Mediation: Kann der Streit nicht innerhalb von 30 Tagen durch Verhandlungen beigelegt werden, vereinbaren die Parteien, den Streit durch Mediation zu klären, bevor sie rechtliche Schritte einleiten. Die Mediation findet in Bremen, Deutschland, statt und die Sprache der Mediation ist Deutsch.

10.3 Schiedsverfahren: Wird der Streit nicht innerhalb von 60 Tagen nach Beginn der Mediation beigelegt, wird der Streit endgültig durch ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) entschieden. Das Schiedsverfahren findet in Bremen, Deutschland, statt und die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch.

10.4 Kosten: Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, die aus den Mediations- und Schiedsverfahren entstehen, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes oder der Schiedsrichter entscheidet anders.

10.5 Vertraulichkeit: Alle Verhandlungen, Mediations- und Schiedsverfahren im Zusammenhang mit dem Streit sind vertraulich und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Auf alle aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehenden Rechtsfragen zwischen den Vertragspartnern findet ausschließlich die DSGVO in deutschsprachiger Fassung sowie im Übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung.

11.2 Vorbehaltlich eines anderweitigen zwingenden Gerichtsstands ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag Bremen.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages inkl. seiner Anlagen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung setzen die Parteien einvernehmlich eine solche Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle etwaiger Lücken im Vertrag.






Bremen, den 18.11.2025

Benjamin von Ardenne

Geschäftsführer lector.ai GmbH




Der Kunde hat seine Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages elektronisch am 18.11.2025 durch den Nutzer mit der E-Mail Adresse abgegeben.