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Informationen zum EU-AI Act und lector.ai

Stand: 20. März 2025

1 Anwendbarkeit und Relevanz des EU-AI Acts

Der EU-AI Act stellt einen umfassenden regulatorischen Rahmen für künstliche Intelligenz in der Europäischen Union dar. Für lector.ai als KI-gestützte Plattform zur Dokumentenklassifikation und Informationsextraktion ergibt sich folgende Einschätzung:

2 Risikoklassifizierung

Nach eingehender Prüfung des AI Acts ergibt sich folgende klare Einordnung:

3 Bezug zum EU-AI Act: Erwägungsgrund 53

Besonders relevant ist Erwägungsgrund 53 (Link), der exakt den Anwendungsfall von lector.ai adressiert:

„Wenn KI-Systeme eingesetzt werden, die die Entscheidungsfindung nicht wesentlich beeinflussen, z.B. ein KI-System, das eingehende Dokumente in Kategorien einordnet […], ist von geringem Risiko auszugehen.“

Daraus folgt konkret:

Diese Einschätzung entspricht auch unseren internen Datenschutzfolgeabschätzungen, welche bestätigen, dass weder Klassifikation noch Informationsextraktion durch lector.ai die eigentliche Entscheidungsfindung beeinflussen.

4 Verwendung von Sprachmodellen und Compliance

Unsere Plattform verwendet spezialisierte Sprachmodelle für klar definierte Aufgaben:

Sollte lector.ai künftig Open-Source Vision LLMs intern feinjustieren (finetunen), ändert dies unserer Einschätzung nach nichts an der Einordnung als Anbieter. Solange die feinjustierten Modelle nur intern verwendet und nicht extern vermarktet oder zur Verfügung gestellt werden, bleibt lector.ai weiterhin außerhalb der Anbieterdefinition des AI Acts.

Zudem verwendet lector.ai als Anbieter ausschließlich Drittmodelle. Die Kunden haben jederzeit die volle Kontrolle über die verwendeten Prompts. lector.ai übernimmt daher keine Haftung für Ergebnisse der Dokumentenklassifikation und -extraktion, insbesondere nicht für Fehler, die in diesen Verarbeitungsschritten auftreten können.

Das minimale Risiko ergibt sich daraus, dass:

  1. keine autonomen Entscheidungen getroffen werden,
  2. die Lösung auf Klassifikation und Informationsextraktion begrenzt bleibt,
  3. menschliche Überprüfung und Korrektur vorgesehen sind,
  4. keinerlei wesentlicher Einfluss auf Entscheidungsprozesse besteht.

5 Kontinuierliche Compliance-Überwachung

Zukünftige Entwicklungen werden kontinuierlich auf mögliche Compliance-Auswirkungen geprüft:

6 Zusammenfassung

lector.ai erfüllt vollständig die Anforderungen des EU-AI Acts und weist keinerlei Compliance-Risiken auf, da:

  1. die Plattform nicht in die Hochrisiko-Kategorie fällt,
  2. keine sensitiven oder personenbezogenen Daten entscheidungsrelevant verarbeitet werden,
  3. keine Modelle trainiert oder individuell angepasst werden (aktuell kein Finetuning),
  4. die Datenverarbeitung ausschließlich innerhalb der EU erfolgt,
  5. bestehende Vertragswerke die rechtskonforme Verarbeitung gewährleisten.

Diese Einschätzung erfolgt regelmäßig neu, um eine dauerhafte Compliance sicherzustellen.